Netzagentur hebt Voraussetzung für nationale Breitbandversorgung
Bis zum jetzigen Zeitpunkt galten Gemeinden mit Übertragungsraten von 1 Mbps als versorgt und ans Breitbandnetz angeschlossen. Doch mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur die Mindestgeschwindigkeit auf 30 Mbps anzuheben tut den Anbietern nicht unbedingt einen Gefallen. Die abgelegenen Gemeinden jedoch begrüßen den Entschluss.
Bundesnetzagentur entscheidet zugunsten von Verbrauchern
Um den Ausbau des Breitbandnetzes auch in qualitativer Hinsicht an die digitale Zukunft anzupassen gab die Bundesnetzagentur bekannt dass die bisherige Bemessungsgrundlage untauglich ist und nicht den tatsächlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen für eine ordentliche Internetleitung entspricht. Dies hat erhebliche Folgen für die Netzbetreiber, allen voran für die Deutsche Telekom.
Telekom das Netz für Mitstreiter freigeben
Rund 2 Monate bleiben der Telekom noch bis Sie den Internetanbietern, welche die Konzerneigene Netzinfrastruktur anmieten um Ihre Dienste anbieten zu können, eine bessere Nutzung der Leitungen ermöglichen muss. Es geht vor allem um die Möglichkeit dass Wettbewerber nun Verbrauchern bessere Leistungen zur Verfügung stellen können. Dies wird durch einen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der TAL, ermöglicht. Die Folgen sind für den Breitbandmarkt jetzt schon absehbar: Mehr Netzanbieter können nun höhere Übertragungsraten anbieten, was einen Preiskampf nach sich ziehen wird.
Vorteile für die Nutzer, keine Kosten für die Telekom
Die Vorteile für den Endnutzer liegen auf der Hand. Günstigeres Breitband, schnellere Anschlüsse und ein besserer Service. Die Internetanbieter müssen sich nun anstrengen, da die Konkurrenz nicht schläft und durch die vereinfachten Rahmenbedingungen nun leichter leistungsstarke Angebote in bisher unerreichbare oder von der Telekom dominierte Regionen vermarkten kann.
Die Kosten die durch die den nötigen Umbau entstehen werden vorerst durch die Fördermittel des Bundes getragen. Angefangen hatte die Streitfrage ob 1 Mbps wohl ausreichend wäre mit dem Meinungsunterschied zweier Anbieter: Obwohl sich die Telekom dagegen wehrte die letzte Meile bis zum Kunden EWE TEL zu überlassen, konnte der Telekommunikationsanbieter sich nicht gegen die Regionalen Internetanbieter durchsetzen. Die darauffolgende Entscheidung wurde anschließend als Richtlinie für eine neue Regelung, und die Anhebung der verfügbare Geschwindigkeit auf 30 Mbps, übernommen.