Kehrtwende bei der Telekom: Kölner Landgericht untersagt Drosselung
Im Zuge des Streits um die anstehende Drosselung der Geschwindigkeit kann der Verbrauchschutz einen ersten Erfolg verbuchen: Ein Kölner Gericht verbietet nun das geplante Vorhaben.
Nach dem Erfolg des Verbraucherschutzes müssen auch andere Firmen um die Drosselung fürchten.
Seit einigen Monaten diskutieren Internetanbieter, Verbraucherverbände und die Bundesnetzagentur auf heftigste Art und Weise. Grund dafür ist das inzwischen wohlbekannte Unterfangen die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen zu reduzieren. Der daraus entstandene Begriff Drosselkom, bezogen auf das Unternehmen das diese Begrenzung einführen möchte, die Telekom, ist mit einem negative Image behaftet.
Aus der Sicht des Unternehmens gibt es einen erkennbaren Unterschied zwischen den Einzelnen Nutzern. So verbrauchen einige Kunden wesentlich mehr Datenmengen als andere. Dies führt wiederrum dazu dass die Netzauslatung nicht gerecht verteilt ist. Eine klare Differenzierung mit einer Reduzierung bei sogenannten „Heavy Users“, also Haushalte die oft und lange das Internet nutzen würde die Angebotsvielfalt und den Service verbessern. Denn schliesslich müssten dann diese Nutzer einen höheren Preis zahlen um die Geschwindigkeit beizubehalten, oder sich gegeben falls mit der niedrige Verbindungsrate zufrieden geben.
Jedoch sah es das Landgericht in Köln als erwiesen dass die Telekom und somit auch andere Unternehmen auf Grund der derzeitigen Werbung, unter anderem mit dem Begriffen Flatrate und Festpreis, eine Falsche Assoziation entstehen lassen. Durch die Drosselung würde die versprochene Leistung nicht mit der tatsächlichen übereinstimmen. Des weiteren ist die Befürchtung vorhanden dass eine Zwei-Klassen Gesellschaft im Netz entstehen könnte.