Schadensersatzanspruch bei Internetausfall
Internetanbieter müssen ihren Kunden im Falle eines Ausfalls der Internetverbindung Schadensersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Januar 2013 beschlossen.
Anbieter sind bei Internetausfall zu Schadensersatzleistungen verpflichtet
Seit letzten Monat haften Internetanbieter für den Ausfall der Internetverbindung. In einigen Fällen ist der Anbieter zu Schadensersatzleistungen dem Kunden gegenüber verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof anlässlich eines aktuellen Falls beschlossen. Als Begründung gab der BGH den `Verlust an Lebensqualität´ an. Der Kläger war ein Internetnutzer, dessen DSL-Anschluss über mehrere Wochen ausfiel.
Erstmals hat der BGH einen Schadenersatzanspruch aufgrund einer ausgefallenen DSL-Verbindung anerkannt. Hier handelt es sich um eine neuartige Begründung, die man als revolutionär bezeichnen kann. Es werden schließlich keine professionellen oder technischen Begründungen genannt, sondern einzig und allein der Verlust an Lebensqualität. Es bleibt jedoch fraglich, über welchen Zeitraum der Kunde Schadensersatzansprüche hat. Für betroffene Kunden dürfte das Urteil Vorbildcharakter besitzen.