Verbraucherschutz kritisiert Vodafone wegen LTE-Drossel
Nach der Telekom ist nun auch Vodafone Ziel von Verbraucherkritik geworden. Der Vorwurf: Vodafone habe Flatrate-Angebote versprochen aber nicht einhalten können.
Abmahnung an Vodafone vom Verbraucherschutz Sachsen
Eine Flatrate bedeutet die uneingeschränkte Nutzung des vollen im Preis enthaltenen Angebotes. Und genau das wird Vodafone aktuell zum Verhängnis. Denn so wie auch andere große Netzbetreiber plant das Unternehmen weiterhin an einer Drosselung von DSL-Anschlüssen sobald diese ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten.
Der Verbraucherschutz teilt die Meinung des Konzerns nicht. Im Focus kritisierte die Verbraucherzentrale Sachsen in Form von Katja Henschler die Politik des Unternehmens ein Produkt anzubieten daß eine Drosselung enthält und “es trotzdem Flatrate zu nennen”.
Nachdem die Telekom schon eine Niederlage bei ihrem Kreuzzug für das drosseln vor dem Landgericht Köln hinnehmen mußte könnte auch Vodafone klein bei geben. So versprach die Telekom das Wort Flatrate nur noch bedingt verwenden zu wollen, da es verwirrend auf den Kunden wirke und ein unbegrenztes Datenvolumen zu LTE-Geschwindigkeiten nicht den Tatsachen entsprechen würde. Vodafone erhält nun höchstwahrscheinlich wegen dem Tarif LTE-Zuhause eine Abmahnung aus Sachsen.
Der hohe Druck der auf Unternehmen in der Branche lastet zwingt diese dazu immer mehr Pakete und Anschlüsse zu vermarkten und zu verkaufen. Davon profitiert leider nicht immer der Kunde. Die Flut an Beschwerden, die Anbieter in letzter Zeit ertragen mußten, scheinen gerechtfertigt, da angebotene Leistungen meist nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen.
Es besteht aber noch die Hoffnung daß Telekommunikationsunternehmen sich mit der Kritik von Verbraucherschützern auseinandersetzen um einen besseren Service anbieten zu können.